Übersicht
Mit der letzten Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes wurde noch einmal deutlich, dass der Datenschutz gerade bei sensiblen Daten, wie sie gerade im Gesundheitswesen be- und verarbeitet werden, höchste Priorität genießen muss.
Die täglich zu bewältigende Datenmenge erfordert einen effizienten Umgang mit den zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln, namentlich der IT-Infrastruktur. Gerade durch die eingesetzten Systeme (KIS; RIS; LIS etc.) sollten die Anforderungen des Datenschutzes berücksichtigt werden können.
Datenschutz bedeutet daher zum Einen, dass der Zugriff auf die Personendaten nach bestimmten Regeln erfolgt, die im System repräsentiert sein müssen.
Das qualitätsgesicherte Zusammenspiel der unterschiedlichen Systeme via Schnittstellen ist eine weitere Anforderung des Datenschutzes.
Planung, Auswahl und Implementation der Systeme sollte daher auch unter Datenschutzgesichtspunkten erfolgen.
Auch organisatorische Maßnahmen sind entsprechend zu adaptieren und tragen schon an dieser Stelle erheblich über die Datensicherheit zum Datenschutz bei.
Wir unterstützen in allen Fragen rund um den Datenschutz:
* Stellung des externen Datenschutzbeauftragten
* Coaching des (internen) Datenschutzbeauftragten
* Gutachten
* Auditierung (ISO 27001)
sieh auch hier